Eingeschränkter Trainingsbetrieb am Olympiastützpunkt
Nach einer 4-wöchigen Zwangspause durch die präventive Schließung von Sportstätten dürfen Angehörige der Bundeskader sowie Profisportler seit Ostern wieder unter strengen Auflagen ihr Training aufnehmen. Auf Grundlage der am 20. April ergangenen Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg (Corona-VO Spitzensport) kann an Bundes- und Olympiastützpunkten unter strengen Auflagen wieder ein eingeschränkter Trainingsbetrieb für definierte Bundeskader stattfinden.