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Kooperationspartner

Bundeswehr – Sportfördergruppe Todtnau-Fahl

Hebelweg 1
79674 Todtnau-Fahl
07676 / 93 39 29 – 0
www.bundeswehr.de

Institut für Sport und Sportwissenschaft der
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Schwarzwaldstr. 175
79117 Freiburg
0761 /  203-4511
0761 / 203-4534
www.sport.uni-freiburg.de

Radlabor Freiburg GmbH

Heinrich-von-Stephan-Straße 5C
79100 Freiburg
0761 / 45 87 60 – 5
0761 / 45 87 60 – 59
www.radlabor.de

Universitätsklinikum Freiburg – Institut für Bewegungs- und Arbeitsmedizin

Hugstetter Str. 55
79106 Freiburg im Breisgau
0761 / 270-74600 oder -74730
0761 / 270-74700
ibam-ambulanz@uniklinik-freiburg.de
www.uniklinik-freiburg.de/bewegungs- und arbeitsmedizin

Praxisklinik „Die SportOrthopäden“

An den Heilquellen 6
79111 Freiburg im Breisgau
0761 / 45 227 – 0
0761 / 45 227 – 11
info@die-sportorthopaeden.de
www.die-sportorthopaeden.de

Physiotherapie im Olympiastützpunkt

BEWEG WAS – Physiotherapie im Olympiastützpunkt
Inhaber: Oliver Wrobel
0761 – 503679 50
info@beweg-was.com
www.beweg-was.com

Polizei Baden-Württemberg

Spitzensportförderung bei der Polizei Baden-Württemberg
Mit der Spitzensportförderung hat die Polizei Baden-Württemberg für herausragende Sportlerinnen und Sportler die Möglichkeit geschaffen, sowohl die Berufsausbildung als auch die spätere Berufsausübung mit Freiräumen für Trainings- und Wettkampfzeiten zu vereinen. Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm ist die Ausübung einer olympischen Sportart sowie die Zugehörigkeit zu einem geförderten Bundeskader. Für erforderliche Trainingseinheiten und Wettkämpfe auf Weltklasseniveau kann die Ausbildung unterbrochen und von regulär 30 Monaten auf bis zu 5 Jahre gestreckt werden.
Herausragende Sportlerinnen und Sportler gesucht
Nach Ausbildungsabschluss werden Sie als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter auf Probe eingestellt. Ihre sportliche Förderung kann direkt fortgesetzt werden. Unter Fortbezahlung der Bezüge können Sie − im jeweils erforderlichen Umfang − für Trainingseinheiten und Wettkämpfe vom Dienst freigestellt werden.
Eine Spitzen-Perspektive für die Zeit nach dem Spitzensport
Nach Beendigung der Spitzensportförderung werden die Sportlerinnen und Sportler in den regulären Dienstbetrieb der Landespolizei übernommen. Dabei ist eine Weiterqualifizierung bzw. Spezialisierung innerhalb des Polizeidienstes möglich.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und zur Spitzensportförderung bei der Polizei Baden-Württemberg gibt‘s unter:

www.polizei-bw.de
www.spitzensport.polizei-bw.de
Laufbahnberater:
Jürgen Willrett
0761 – 503679 -11